Passend zur Unternehmensphilosophie
Nach den erfolgreichen Infotagen der vergangenen Jahre wird es auch dieses Mal informative Präsentationen und Fachvorträge rund um die Themen Solar und Photovoltaik sowie Heiz- und Energietechnik geben. Neben dem Photovoltaik-Angebot liegt ein weiterer Schwerpunkt auf dem Einsatz der Wärmepumpe.
Die Veranstaltung ist Teil der Klima-Kampagne, die sich an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine richtet. Auch die Themen Energieberatung und Handwerksleistungen sind vertreten. An den Messetagen stehen den Besucherinnen und Besuchern der große Saal im Erdgeschoss sowie das Stadthallenfoyer am Freitag von 14 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 14 Uhr zur Verfügung.
Mit dem Unternehmen Richter + Frenzel Rhein-Main-Neckar GmbH, einem der größten Großhändler für Sanitär- und Haustechnik in Deutschland, konnte für die Energie-Infotage erneut ein Kooperationspartner gefunden werden, der seine Hersteller mit Messeständen zu den unterschiedlichsten Themen einbindet. Ein Rahmenprogramm mit Fachvorträgen rundet das Angebot ab. Und auch für die jüngsten Messebesucherinnen und -besucher wird gesorgt: Das Kinderprogamm der Ecokids lässt bestimmt keine Langeweile aufkommen.
Die Qualität ist Ihre Sicherheit.
Made in Germany ist mehr als nur ein Qualitätsversprechen. Es ist eine Sicherheitsgarantie für unsere Kund*Innen.
Made in Germany hat eine lange Geschichte und wurde nach und nach zu einem Gütesiegel der Herkunftsbezeichnung.
Heute steht das Siegel als Symbol für Qualitätsprodukte aus der Heimat und bietet unsern Kunden das Vertrauen auf geprüfte Angaben. Produktpiraterie soll somit ausgeschlossen oder zumindest eingedämmt werden. Das Regionalfenster schafft so zusätzlich, zu den eigenmarkenspezifischen Angaben, Transparenz für den Kunden.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Kundenbindung und Produkte aus Deutschland in Einklang zu bringen.
Regionalkonzept: Ganz nach dem Motto „Aus der Region – Für die Region“
Spätestens jetzt, durch die Pandemie sollte uns allen klar sein, dass Deutschland als einer der größten Importweltmeister so abhängig geworden ist. An unseren vielen positiven Kundengesprächen haben wir festgestellt, dass ein Umdenken auf regionale Produkte / Unternehmen stattfindet. Auch bei den Kommunen zählt nicht mehr, nur der günstigste Anbieter bekommt den Auftrag.
Wie alles im Leben sind dies Lernprozesse und wir sollten das positiv annehmen.
Hervorragende Qualität statt Masse und Raum für Individualität. Hohe Sicherheitsstandards, Technologien und innovative Produkte. Umweltfreundlich, von der Herstellung bis zum Recycling.
Nachhaltige Produktion für mehr Innovation aus Deutschland – die Wirtschaft ändert sich.
Der achtsame und rücksichtsvolle Umgang mit Natur und Umwelt liegt uns besonders am Herzen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren CO2-Fußabdruck und unsere Öko-Bilanz zu optimieren und zugleich hochfunktionale und langlebige Produkte mit bestem Kundennutzen anbieten zu können.
Gemeinsam werden wir die Herausforderungen und Entwicklungen dieser dynamischen Zeit meistern.
Persönliche Beratung durch kompetente Ansprechpartner aus einem zielorientierten Unternehmen.
Persönliche Beratung durch kompetente Ansprechpartner aus einem zielorientierten Unternehmen.
Buchen Sie uns für Ihre „Grüne“ Zukunft von Morgen!
Torsten Bielmann, Bi & Ci – Tec CEO
Überdachung mit Weitsicht in die Zukunft neu gedacht
Hochwertige und optisch sehr ansprechende Photovoltaik-Überdachungen.
Lust Ihre Terrasse oder Carport neu zu designen. Eine neue Wallbox für Ihr E-Fahrzeug kann gleich mit integriert werden. Wir bieten neuartige Glas/Glas Photovoltaik-Module mit seitlicher Anschlussdose an. Die verwendeten Materialien sind Made in Germany und versprechen Langlebigkeit sowie hohe Stabilität. Hochwertiges reines Aluminium, Glas und Edelstahl sind die verwendeten Materialien.
Konstruktiven Innovationen
Große Spannweiten von bis zu 5,5 m stützenfrei und ca. 130 kg/m² Schneelast durch statisch optimierte Tragelemente als Standardausführung. Bei z.B. einem Doppelcarport in den Abmessungen 6,2 x 4,8 Meter. Stützenabstand größer 5,5 Meter als Sonderkonstruktion möglich.
Durch geringes Gewicht und Einlegetechnik ist eine Montage von unten möglich, kein Kran notwendig, es genügen 2 Personen zum Aufbau.
Durch patentierte bewegliche Auflager ist ein optimales Verhältnis zwischen First und Traufe stufenlos im Montageprozess einstellbar.
PV-Modul, Infrastruktur und Sparren in einer Konstruktionsebene, keine flächigen Abdeckungen nötig, komplette Verkabelung verschwindet in der Konstruktion.
Durch die Verwendung von lichtdurchlässigen Solar-Modulen und seitlicher Öffnung wird eine große Lichtausbeute trotz angenehmer Verschattung erzielt. Eine zusätzliche Verschattung entfällt. Ist aber auf Wunsch in das Überdachungssystem integrierbar.
Der geringe Dachaufbau von nur 15 cm macht einen variablen Wandanschluss auch bei wenig Montageplatz möglich. Die Ringankerhöhe passt meistens. Dadurch entsteht kein Reinragen der Überdachung in z.B. bodentiefe Fenster im oben liegenden Geschoss.
Das Rollladenkasten ist auch kein Problem mehr. Dadurch ergibt sich deutlich mehr Höhe im unten liegenden Teil der Überdachung.
Die Variabilität der Stützenposition erleichtert die Anpassung an die Gegebenheiten. Die frei wählbare Dachneigung von 0-15° ermöglicht ein optimales Verhältnis zwischen First und Traufe einzustellen. Und das flexibel, auch direkt bei dem Aufbau.
Die Montage, Reparatur oder Reinigung der Glasanbindungen kann durch ein ausgeklügeltes Steck- und Klemmsystem von unten erfolgen. Hohe Schneelast, 130 kg/m² als Standardausführung.
Ein Luftspalt wurde konstruktiv zwischen den PV Modulen und auch am Wandanschluss vorgesehen. Dadurch ist eine Ventilation sehr gut möglich. In der Praxis bedeutet es ein deutlich schnelleres Trocknen des Kondenswassers. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die Luftzirkulation und dadurch die Verhinderung der üblichen Stauhitze.
Durch sich überlappende Glas PV Module mit Luftzwischenraum gibt es keine schmutzintensiven Dichtfugen oder Querrippen, das Wasser kann ungehindert auch bei wenig Dachneigung ablaufen. Die Reinigung der Luftzwischenräume ist einfach zu erledigen.
Durch die hochwertigen Materialien und Oberflächen, die wenigen Bauelemente und den schlanken Dachaufbau mit dünner Traufkante sind die Überdachungen, die mit diesen Profilen errichtet sind, ein Designstück. Egal, ob angelehnt oder freistehend als Carport, diese Überdachung ordnet sich jeder Architektur gewinnbringend unter. Die Farbgebung der RAL-Töne ist individuell wählbar und kann auch gerne in bicolor / zweifarbig ausgeführt werden.
Bei herkömmlichen Überdachungen / Carports ist eine Baugenehmigung meist erforderlich. Bei dieser Photovoltaiklösung steht der Energiegewinnungsprozess im Vordergrund und deshalb ist keine Baugenehmigung erforderlich. Eine Überprüfung ist jedoch ratsam.
Durch konstruktive Innovation, Überlappung der PV-Module, entsteht kein „Stau“ an den Übergängen. Die Module werden durch Eigenenergie tagsüber abgetaut und der Schnee rutscht sehr schnell ab. Dadurch ist der Ertrag, im Vergleich zu den Dach PV-Modulen, um ein Vielfaches höher.
Haben wir Sie neugierig gemacht, dann kontaktieren Sie uns gleich.
Ihr – Bi & Ci – Tec Team
Das kürzlich beschlossene „Solarspitzengesetz“ tritt voraussichtlich im März 2025 in Kraft. Dadurch verändert sich die Regelung der Einspeisung von Solarstrom für neue PV-Anlagen.
Ein Smart Meter und eine Steuerbox werden Pflicht und bei negativen Strombörsenpreisen wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Das Gesetz bedeutet neben kleineren Herausforderungen auch neue Chancen.
Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Photovoltaik wurde in Deutschland in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Im Jahr 2024 betrug ihr Anteil an der Nettostromerzeugung in Deutschland fast 15%. An sonnigen Sommertagen wird daher oft mehr Strom produziert, als die Abnehmer nachfragen. Die öffentlichen Stromnetze können dadurch stark belastet oder sogar überlastet werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, muss die Netzeinspeisung von Strom besser steuerbar werden. Eine Grundlage hierfür bietet nun das sogenannte „Solarspitzengesetz“. Mit vollem Namen heißt es übrigens „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“, was bereits Aufschluss über die Zielsetzung gibt.
Für private und gewerbliche Photovoltaikanlagen, die ab März 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende neue Regelungen:
Der stündliche oder zukünftig viertelstündliche Börsenpreis für Strom richtet sich nach Angebot und Nachfrage und kann bei einem Überangebot sogar ins Negative fallen. Ein negativer Börsenpreis heißt also: Zu viel Strom drängt ins Netz. Gleichzeitig erhalten Betreiber von PV-Anlagen einen garantierten Festpreis für eingespeisten Strom. Es wird also trotz des Überangebots weiter fleißig eingespeist. Um solche Situationen zu entschärfen, wird die Einspeisevergütung für neu installierte PV-Anlagen gestrichen, sobald die Preise an der Strombörse ins Negative drehen; also unter null Cent pro kWh. Das klingt erstmal nach einer klaren Benachteiligung. Durch intelligentes Energiemanagement lassen sich die Verluste jedoch auf ein Minimum reduzieren. Und: Vergütungsfreie Zeiten werden teilweise ausgeglichen, indem sich die 20-jährige Förderdauer der Solaranlage verlängert.
Damit die Netzbetreiber die Einspeiseleistung von PV-Anlagen bedarfsgerechter steuern können, müssen alle neuen Anlagen ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak (kWp) über ein intelligentes Messystem (neuer Stromzähler) und eine digitale Steuereinheit verfügen. Bei einer drohenden Netzüberlastung können die Netzbetreiber die Einspeisung dann entsprechend drosseln. Für den Einbau der Technik sind die örtlichen Messstellenbetreiber zuständig. Falls eine neue Solaranlage ohne smarte Mess- und Steuertechnik ans Netz geht, zum Beispiel weil sich der Einbau verzögert oder keine Pflicht zum Einbau besteht, wird die Stromeinspeisung der Anlage pauschal auf 60 % ihrer Nennleistung (Kilowatt-Peak, kWp) begrenzt. Diese sogenannte Wirkleistungsbegrenzung gilt so lange, bis die vorgeschriebene Technik eingebaut wurde. Vergleichbar ist die Maßnahme mit der 70% Regelung, die im Jahr 2023 für bestehende Solaranlagen mit intelligentem Messsystem sowie für neu errichtete Anlagen ersatzlos gestrichen wurde.
Die Möglichkeiten zur Direktvermarktung von Solarstrom aus Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kWp sollen entbürokratisiert werden. Die Betreiber können ihren Strom vom Dach dann ohne komplizierte Hürden zum aktuellen Börsenpreis verkaufen. Dabei ist eine Vergütung in Höhe der Einspeisevergütung aber immer garantiert, denn wenn zu niedrigeren Börsenpreisen eingespeist wird, erhält man entsprechende Ausgleichszahlungen. Darüber hinaus dürfen Direktvermarkter zukünftig auch mit gespeichertem Netzstrom handeln. Es wird also möglich sein, den Batteriespeicher in Zeiten niedriger Börsenpreise mit günstigem Netzstrom zu laden und den Strom später zu höheren Preisen zu verkaufen. Wie Direktvermarktungsangebote für private Haushalte im Detail aussehen werden, ist jedoch noch nicht klar. Das Solarspitzengesetz macht hierzu keine konkreten Angaben.
Das Aussetzen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen (Punkt 1.) und die Pflicht zum Einbau intelligenter Steuertechnik bzw. die 60%-Regelung bei Nichterfüllung (Punkt 2.), betreffen neue Solaranlagen, die ab dem Folgetag der Gesetzesveröffentlichung in Betrieb genommen werden. Neue Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung bis 2.000 Watt sind von den Regelungen ausgenommen. Für alle bereits installierten PV-Anlagen gelten unverändert die bisherigen Gesetzgebungen. Ältere Solaranlagen können jedoch freiwillig nach den Vorgaben des Solarspitzengesetzes betrieben werden. Als Anreiz hierfür erhöht sich dann die bisherige Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die Möglichkeit zur Direktvermarktung des Solarstroms (Punkt 3.) soll zukünftig für alle Solaranlagen mit intelligenter Mess- und Steuertechnik bestehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Wer seine neue PV-Anlage richtig konfiguriert und sein Nutzungsverhalten etwas anpasst, hat durch das Solarspitzengesetz keine Nachteile und kann eventuell sogar davon profitieren.
Empfehlenswert sind generell:
Einbau eines großen Batteriespeichers: In Zeiten mit negativen Strompreisen, also wenn keine Einspeisevergütung gezahlt wird, laden Sie überschüssigen Strom einfach in den Batteriespeicher. Besonders vorteilhaft ist ein großer Batteriespeicher für diejenigen, die sich später gegebenenfalls für eine Direktvermarktungsoption entscheiden. Denn viel Speicherkapazität erweitert die Möglichkeiten, mit gespeichertem Strom Geld zu verdienen.
Nutzung eines intelligenten Energiemanagement-Systems: Ein intelligentes System wie beispielsweise der Smartfox Energiemanager verbindet Ihre PV-Anlage mit dem Batteriespeicher und den Verbrauchseinheiten im Haushalt, zum Beispiel der Ladesäule fürs E-Auto oder der Wärmepumpe (falls vorhanden). Der Verbrauch, die Speicherung und die Einspeisung des Solarstroms werden dann automatisch so gesteuert, wie es gerade am sinnvollsten ist. In vergütungsfreien Zeiten unterstützt Sie der Energiemanager also dabei, möglichst viel Strom im eigenen Haushalt zu nutzen oder im Batteriespeicher zu speichern. Und auch darüber hinaus optimiert er die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage.
Das Solarspitzengesetz betrifft PV-Anlagen, die ab der Gesetzesveröffentlichung (voraussichtlich im März 2025) in Betrieb genommen werden. Diese erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Vergütungsfreie Zeiten werden jedoch durch eine Verlängerung der Förderdauer teilweise ausgeglichen. Außerdem müssen neue Solaranlagen mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet werden; anderenfalls wird die Einspeisung der Anlage auf 60% ihrer Nennleistung begrenzt. Außerdem wurde beschlossen, dass private Haushalte zukünftig einfachere Möglichkeiten erhalten sollen, ihren Solarstrom direkt zu Börsenpreisen zu vermarkten.
Kommen Sie vorbei – wir freuen uns auf Ihren Besuch.
SOLAR – na kLAR
Ihr – Bi & Ci – Tec Team
Seit 1. Januar 2024 gelten die neuen Bestimmungen der Bundesnetzagentur und damit §14a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG). Alle Stromspeicher, Wärmepumpen und Wallboxen mit einer Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW müssen aus dem Netz gedimmt werden können. Damit hat §14a EnWG in den letzten Monaten für viel Wirbel und Aufmerksamkeit in der Energiebranche gesorgt. Aber: keine Angst!
Im Falle einer Dimmung bleibt der normale Haushaltsstrom unberührt, sodass Sie Ihren Backofen, Föhn, Computer, etc. ganz normal weiterverwenden können. Außerdem darf die Dimmung nur unter bestimmten Bedingungen und nur so lange, wie unbedingt nötig erfolgen. Und sollte es tatsächlich zu einer Dimmung kommen, dann wird Ihr Netz in nächster Zeit ausgebaut, denn durch eine Dimmung MUSS der Netzbetreiber das entsprechende Netz mit Nachdruck ausbauen.
Und: Betreiber eines Stromspeichers/einer Wärmepumpe/Wallbox können ab der Inbetriebnahme ab sofort reduziertes Netzentgelt beim Netzbetreiber erhalten, die sich aus der Wahl eines oder mehrerer Module entscheidet.
Modul 1: Bei Teilnahme am Mechanismus der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird eine „pauschale Netzentgeltreduzierung“ (oder anders ausgedrückt: „Schmerzensgeld“) gezahlt. Diese beträgt ca. 150 Euro pro Jahr.
Modul 3: Ab 2025 kann durch spezielle Tag-/Nachttarife noch mehr gespart werden. Insgesamt kann das Netzentgelt höchstens auf null sinken. Alternativ zu den genannten Modulen können die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einem seperaten Zähler versehen und vergleichbar den klassischen Wärmepumpen-Tarifen ein auf 40% reduziertes Netzentgelt ausschließlich für deren Verbrauch gezahlt werden. Dies entspricht einem im Schnitt um etwa 5 Cent günstigeren Strompreis. Allerdings setzt dies einen seperaten Zähler voraus.
Urheber: Andey Meelev
Denken Sie an den Verkehr auf unseren Straßen – mal ruhig, mal lebhaft. Ähnlich schwankt der Energiebedarf im Netz. Die Elektrifizierung von Verkehr und Gebäudewärme führt dazu, dass in den nächsten Jahren die Anzahl an Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen stark ansteigt. In Spitzenzeiten, wenn alle gleichzeitig Energie verwenden, wird es geschäftig wie auf den Straßen während der Stoßzeiten.
Unser Ziel als Netzbetreiber ist es, sicherzustellen, dass Ihr „Energieverkehr“ immer reibungslos fließt. Also müssen die Netze ausgebaut werden. Das braucht Zeit und nicht überall wird der Netzausbau mit dem wachsenden Anschlussbedarf mithalten können. Dennoch sollen Sie schnell ihren Anschluss für z.B. eine Ladeeinrichtung oder eine Wärmepumpe erhalten und damit die Wärme- und Verkehrswende vorantreiben. Gleichzeitig wollen und müssen wir als Netzbetreiber alle Netzkundinnen und -kunden sicher und zuverlässig mit Strom versorgen. Darauf können Sie sich verlassen.
Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur Festlegungen darüber getroffen, wie Netzbetreiber in Ausnahmefällen den Stromverbrauch von bestimmten, so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen für einen vorübergehenden Zeitraum vermindern dürfen, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Zusammengefasst geht es darum, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden – zudem profitieren die Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug dafür müssen diese Anlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar gemacht werden.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind die nachfolgend aufgelisteten Verbrauchsgeräte, wenn diese eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) haben und in der Niederspannung angeschlossen sind:
Private Ladeeinrichtungen
Wärmepumpen inklusive elektrische Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, z.B. Heizstab
Geräte zur Raumkühlung
Speicher mit Strombezug aus dem öffentlichen Netz
Steuerung betrifft nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Die Regelungen gelten nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, z.B. Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen. Sie als Betreiber merken in der Regel nichts davon, dass Ihre Ladeeinrichtung oder Wärmepumpe gesteuert wird. Denn vollständige Abschaltungen sind nicht zulässig, sondern der Stromverbrauch wird lediglich für eine bestimmte Zeit gedimmt. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer zur Verfügung, so dass E-Autos weiterhin geladen und Wärmepumpen weiterhin betrieben werden können. Ganz konkret bedeutet das: Ein E-Auto kann in diesem Zeitraum weiterhin geladen werden, das Aufladen dauert nur länger. Eine Wärmepumpe kann trotz Dimmens des Strombezugs weiterhin ausreichend Wärme erzeugen, weil sie einen Zwischenspeicher besitzt. Also bleibt es in Ihren Räumlichkeiten warm.
Kommen Sie vorbei – wir freuen uns auf Ihren Besuch.
SOLAR – na kLAR
Ihr – Bi & Ci – Tec Team
Die Kreisstadt Hofheim lädt zu den Energie-Infotagen Heizung-Solar mit dem Titel „Alles zu Solar & Photovoltaik, Heiz- und Energietechnik“ ein.
Nach den erfolgreichen Infotagen im vergangenen Jahr wird es dieses Mal spannende Präsentationen und Fachvorträge in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, geben.
Rund 15 lokale und regional tätige Unternehmen, Vereine, Initiativen und Expert:innen stellen aus und informieren rund um Solar- und Photovoltaik sowie die Themengebiete Heiz- und Energietechnik im gesamten Haus.
Aber auch kommunale Angebote und Themenbereiche sind vertreten: Sie finden alle Informationen zur Energieberatung, kommunaler Wärmeplanung und dem Klimaschutzkonzept für die Stadt Hofheim.
Vortragsprogramm von 10-14 Uhr zu Themen wie Wärmepumpen, Geothermie und Photovoltaik.
Diese Veranstaltung ist Teil der Klima-Kampagne, die sich an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine richtet.
Interessierte können sich über das Solar- und Photovoltaik-Informationsangebot hinaus, auch zu den Themengebieten Heiz- und Energietechnik informieren.
Energie-Infotag Hofheim HEIZUNG-SOLAR – 27.04. von 9:30 Uhr bis 14 Uhr
ECOKIDS – Kinderprogramm: Kinderideen für ein klimafreundliches Hofheim
Energielenker – Klimaschutzkonzept der Stadt Hofheim
German Contracting – Contrachtingangebote
Hofheimer Lokalen Agenda 21 – Arbeitsgruppe Energie
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH – Geothermie und Energieberatung
Main-Taunus-Kreis – Energieberatung
Richter& Fenzel – Partner für Heizungstechnik
SolarInverst Main-Taunus eG – Bürgersolarberatung und Nahcar/Carsharing E-Fahrzeuge
Solarmobil Rhein-Main e.V. – Elektromobilität
Stadt Hofheim – Die Klimaschutzaktivitäten der Stadt
Taunus Sparkasse – Finanzdienstleistungen
Youtopia-Magazin – Magazinvorstellung
Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Chinonplatz 2
65719Hofheim am Taunus
Telefon
06192 / 202 – 386 und -355
Telefax
06192 / 202 – 5386
E-Mail
rathaus@hofheim.de
Internet
http://www.hofheim.de
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SOLAR – na kLAR
Ihr – Bi & Ci – Tec Team
SoliTek ist das erste und einzige Unternehmen der Photovoltaikbranche, das die C2C Gold-Zertifizierung erhält
SoliTek, ein führender Hersteller von Solarmodulen und Batterien in Nordeuropa, hat einen außergewöhnlichen Meilenstein erreicht, indem es das erste und einzige Unternehmen in der Photovoltaikbranche weltweit ist, das das angesehene Cradle to Cradle (C2) Gold Zertifikat erhalten hat. Diese prestigeträchtige Auszeichnung, welche über das C2C Certified™ Produktprogramm verliehen wird, verstärkt SoliTeks Position als Pionier in der Umweltverträglichkeit und als Vorreiter in Praktiken der Kreislaufwirtschaft innerhalb der Solarenergiebranche.
Das Cradle to Cradle-System bewertet Marken basierend auf ihr Engagement zur Minimierung von Abfall, gefährlichen Chemikalien und Ressourcenineffizienzen und zur Förderung der Wiederverwendung von Materialien, der Energieeffizienz und der sozialen Verantwortung. SoliTeks außergewöhnliche Errungenschaft des C2C Gold Zertifikats hebt sein unvergleichliches Engagement für Umweltbedenken und seine unerschütterliche Hingabe zur Herstellung von Solarlösungen mit dem kleinstmöglichen ökologischen Fußabdruck hervor.
Nach einem rigorosen Bewertungsprozess hat SoliTek erfolgreich die strengen Kriterien erfüllt, um das C2C Gold-Zertifikat zu erhalten, darunter:
Toxizität von Materialien: Die Sicherheit der Materialien gewährleisten, die im Fertigungsprozess verwendet werden, um Kunden und das Ökosystem zu schützen.
Wiederverwendung von Materialien und Energieeffizienz: Engagement für das Recycling und die Wiederverwendung von Materialien für neue Produkte zeigen, erneuerbare Energiequellen einbeziehen und die Emission von Treibhausgasen reduzieren.
Wasserverbrauch: Verantwortungsvolle Praktiken der Wasserwirtschaft implementieren, um die Umweltbelastung zu minimieren.
Soziale Verantwortung des Unternehmens: Ethische und sozialverträgliche Praktiken in der gesamten Organisation anwenden.
Innerhalb eines Jahres hat sich SoliTek vom C2C Silver in den C2C Gold Status verwandelt und dabei alle anderen Unternehmen der PV-Branche weltweit übertroffen. Diese bedeutsame Leistung hat beträchtliche Anstrengungen und proaktive Maßnahmen erfordert.
Insbesondere hat SoliTek strategische Entscheidungen getroffen, um einige Lieferanten zu ersetzen, deren Praktiken nicht mit den C2C-Anforderungen übereinstimmen. Das Unternehmen hat auch umfangreiche Labortests durchgeführt und acht kritische Probleme mit Lieferanten effektiv gelöst, um so die Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien sicherzustellen. Des Weiteren hat SoliTek sein Engagement für Nachhaltigkeit bewiesen, indem ungefähr 20 Verbesserungsbereiche identifiziert wurden, darunter die Setzung von ehrgeizigen Zielen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, die Beschaffung von regenerativem Strom von gültigen und nachhaltigen Quellen und das Schließen von Vereinbarungen mit Recyclingunternehmen.
„Diese außergewöhnliche C2C Gold-Zertifizierung hebt uns in der PV-Branche hervor und verstärkt unsere unerschüttliche Hingabe zum Umweltschutz,“ meine Julius Sakalauskas, der Generaldirektor von SoliTek. „Als weltweit erstes und einziges Photovoltaikunternehmen, das diese prestigeträchtige Auszeichnung erhalten hat, sind wir stolz, die Verantwortung für eine nachhaltigere Zukunft für die Solarbranche übernehmen zu können.“
Die Pionierleistung von SoliTekt unterstreicht sein Engagement für eine positive Auswirkung auf den Planeten durch umweltfreundliche Fertigung und nachhaltige Praktiken. Mit der C2C Gold-Zertifizierung verstärkt SoliTek seine Position als globaler Spitzenreiter bei der Produktion von ökologisch verantwortlichen Solarmodulen und Batterien weiter.
Über das Unternehmen
SoliTek, ein wichtiger Akteur in der Solarbranche, mit Firmensitz in Litauen, ist einer der größten Hersteller von Solarmodulen und Batterien in Nordeuropa. Seit seiner Entstehung im Jahr 2009 hat sich SoliTek unentwegt dafür eingesetzt, effektive, langlebige und strapazierfähige PV-Lösungen zu entwickeln und herzustellen. Zentral für den Erfolg jedes Produkts ist der wertvolle Beitrag der FuE-Abteilung von SoliTek.
Aktuell hat das Unternehmen zwei Produktionsstätten in Litauen, mit Kapazitäten von 250 MW für Solarmodule und 200 MW für Batterien. Vorausschauend hat SoliTek seine Pläne angekündigt, die Operationen mit der Einrichtung eines weiteren Solarmodul- und Batteriekraftwerks in Italien im Jahr 2025 zu erweitern. Dieser strategische Schritt ist ein weiterer Beweis für SoliTeks Engagement für Wachstum und Innovation innerhalb der Branche der erneuerbaren Energie.
www.solitek.eu
Ihr – Bi & Ci – Tec Team
Wer bisher eine private Photovoltaikanlage betrieben hat, der kann ein Lied davon singen: Bürokratische Hürden und nicht unwesentliche steuerliche Abgaben werden schneller zum Spielverderber in der Branche. Die Bundesregierung hat damit selbst ihr ambitioniertes Vorgehen rund um den Ausbau erneuerbarer Energien gebremst und ein Erreichen der selbstgesteckten Ziele verunmöglicht.
Gute Nachrichten: Das Jahr 2023 bringt für die Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen massive und substanzielle Verbesserungen in steuerlicher Hinsicht!
Völlige Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen ab 2023
Das Wichtigste gleich zu Beginn: Kleine Photovoltaikanlagen profitieren ab dem Jahr 2023 von einer völligen Steuerfreiheit. Das gilt sowohl für die Umsatzsteuer als auch für die Einkommenssteuer. Die Besitzer entsprechender Anlagen müssen die Steuerfreiheit dabei nicht einmal beantragen, sondern kommen automatisch in den Genuss „Steuererlass“
Grundlegendes: Was ist eine „kleine Photovoltaikanlage“?
Die geplante Gesetzesänderung gilt für alle „kleinen“ Photovoltaikanlagen. Was zunächst etwas schwammig klingt, ist im entsprechenden Text klarerweise viel detaillierter definiert.
Unter einer kleinen Photovoltaikanlage versteht der Gesetzgeber Folgendes:
Die installierte Gesamtbruttoleistung der PV-Anlage darf bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) betragen. Ausschlaggebend für die Kategorisierung ist das Marktstammdatenregister.
Die PV-Anlage darf sich auf oder an Einfamilienhäusern befinden (inklusive Dächer auf Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden). Seitens des Bundesrats gibt es eine Anregung, die Steuerbefreiung auch auf Anlagen auszuweiten, die auf „Mischgebäuden“ montiert sind. Darunter versteht man Gebäude, deren Gesamtnutzfläche zu mehr als 50 % nicht dem Wohnzweck dient.
Die PV-Anlage darf sich auf oder an Gebäuden befinden, die nicht dem Wohnzweck dienen (z. B. Garagenhof, Gewerbeimmobilie etc.)
Die PV-Anlage darf auf Mehrfamilienhäusern ebenso montiert sein wie auf Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. In dem Fall darf die Maximalleistung pro Wohn- und Gewerbeeinheit 15 kWp betragen. Von diesem Punkt profitieren besonders Privatvermieter, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermietungsunternehmen.
Die Steuerbefreiung ist auch beim Betrieb mehrerer kleiner Anlagen gültig. Wichtig ist hier, dass die kombinierte Maximalleistung 100 kWp nicht überschreitet. Diese Grenze gilt pro Steuerpflichtigen, also natürlicher Person oder Kapitalgesellschaft gleichermaßen.
Kombinierte PV-Anlagen: Hier ein Beispiel
Ein Hausbesitzer hat auf seinem Einfamilienhaus eine PV-Anlage mit 12 kWp und auf der Garage eine mit 17 kWp. Die Gesamtleistung beträgt 29 kWp und bleibt somit unter der gesetzlichen Grenze. Der Hausbesitzer ist gleichzeitig auch Vermieter und hat auf fünf Zweifamilienhäusern jeweils eine PV-Anlage mit 13 kWp. Zusammen liefern die eine Leistung von 65 kWp. Mit den 29 kWp seiner privaten Anlagen und den 65 kWp von seinen Mietobjekten bleibt der Ertrag unter den 100 kWp, was bedeutet, dass alle sieben Anlagen unter das neue Gesetz fallen und unsere Beispielperson voll von der Steuerfreiheit profitieren würde.
Jetzt auch für Balkonkraftwerke
Nicht nur Anlagen auf dem Dach profitieren von den steuerlichen Vorteilen. Im finalen Brief der BMF (Bundesfinanzministerium) wurde die Mindestwattleistung von 500 Watt auf 300 Watt gesenkt. Dadurch kommen nun auch Balkonkraftwerke in den Genuss der Nullsteuer. Und das ist noch nicht alles. Bis zu einer Nennwertleistung von 600 Watt brauchen Sie auch keinen Nachweis, über das betroffene Gebäude oder zu welchem Zweck Sie die Anlage betreiben, erbringen. Das gilt auch für Hybrid-Anlagen, also Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme gleichzeitig generieren.
Steuerliche Änderungen Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen:
Neben der Einkommenssteuer spielte auch die Umsatzsteuer lange Jahre eine zentrale Rolle, wenn es um den Betrieb einer Photovoltaikanlage ging. Hier warten ebenfalls erfreuliche Veränderungen auf die PV-Besitzer.
Ab 1.1.2023 gelten folgende Regelungen:
Der bisher geltende allgemeine Steuersatz von 19 % für Lieferung, Einfuhr, (innergemeinschaftlichen) Erwerb und Installation einer PV-Anlage gilt ab 2023 nicht mehr. Er wird ersetzt durch einen Umsatzsteuersatz von 0 %. Der Nettobetrag der Rechnung entspricht ab dann dem Bruttobetrag.
Bisher verzichteten viele Betreiber von PV-Anlagen aufgrund eines möglichen Vorsteuerabzuges auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Durch den neuen Steuersatz von 0 % gibt es in dieser Hinsicht keinen finanziellen Nachteil mehr zu befürchten.
Die Gesetzesnovelle betrifft nicht nur die Lieferung und Kauf von Solarmodulen, sondern umfasst alle für den Betrieb notwendigen Komponenten. Dazu zählt nun auch ein Batteriespeicher. Die Installation der Anlage (und des Speichers) fällt ebenso unter die Steuerbefreiung. Die Bundesregierung definiert die geförderten Teile aktuell noch bewusst offen. Es ist davon auszugehen, dass auch Aufständerungen, Halterungen, einzelne Wechselrichter, Klemmen und mehr unter den Beschluss fallen. Dies wird in den nächsten Wochen konkretisiert und in der Praxis zur Anwendung gebracht.
Die neuen Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen auf und in der Nähe von Privat- und anderen Wohnungen, auf und an öffentlichen Gebäuden sowie auf und an Gebäuden, die dem Gemeinwohl nutzen.
Steuerliche Änderungen Einkommenssteuer bei Photovoltaikanlagen:
Mit dem Inkrafttreten des „Jahressteuergesetzes 2022“ ab dem 1. Januar 2023 ändert sich für die Betreiber von „kleinen Photovoltaikanlagen“ wie erwähnt einiges. Und das zum Positiven.
Wir haben die wichtigsten Neuerungen kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Für „Kleine Photovoltaikanlagen“ gilt ab 1. Januar 2023 vollständige Steuerfreiheit. Und das automatisch. Es müssen keine komplizierten Anträge mehr ausgefüllt werden.
Wie der erzeugte Strom verwendet wird, ist dabei irrelevant. Die Steuerbefreiung gilt selbst dann, wenn der Strom zu 100 % ins öffentliche Netz eingespeist, ein privates oder betrieblich genutztes E-Auto damit geladen oder von etwaigen Mietern verbraucht wird.
Selbst wenn die Wohnung nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird, greift die Befreiung.
Eine Gewinnermittlung (z.B. mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und die dazugehörige Einreichung von Erklärungen entfällt selbst dann, wenn ein Unternehmen ausnahmslos steuerfreie Einnahmen durch den Betrieb einer „kleinen“ PV-Anlage erzielt.
Die meist nur mit viel Aufwand zu beantwortenden Fragen bezüglich Totalgewinn und steuerlicher Liebhaberei entfallen ab 1.1.2023 komplett.
Werden PV-Anlagen von vermögensverwaltenden Personengesellschaften betrieben, führt dies nun nicht mehr zu einer gewerblichen Infektion von Vermietungseinkünften.
Steuerliche Änderungen für Photovoltaikanlagen: Zusammengefasst
Mit den im neuen Jahressteuergesetz 2022 festgehaltenen Regelungen sorgt die Bundesregierung für eine massive steuerliche Entlastung von Photovoltaikanlagen. Davon betroffen sind alle möglichen Teilbereiche (AC-Elektro/Gerüst) der Lieferung über die Installation bis hin zum Betrieb und der Nutzung des erzeugten Solarstroms. Betreiber von Photovoltaikanlagen dürfen sich im kommenden Jahr außerdem über eine deutliche Verringerung der bürokratischen Hürden freuen. Die Entscheidung für eine neue Photovoltaikanlage wird damit so attraktiv wie noch nie.
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SOLAR – na kLAR
Ihr – Bi & Ci – Tec Team
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens veranstaltet der VFE Kelkheim einen Gründungswettbewerb und einem anschließenden Forum in der Stadthalle Kelkheim am 24.6.2023.
Im Rahmen dieses Forums werden die besten Teilnehmer des Wettbewerbs vorgestellt und prämiert.
Prämiert werden die erfolgreichsten Unternehmensgründungen der letzten zehn Jahre.
Borngasse 23
65779 Kelkheim (Taunus)
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Solar-Infotage Hofheim 28. April 2023 13-18 Uhr & 29. April 2023 10-16 Uhr
Die Kreisstadt Hofheim lädt zu den Energie-Infotagen Heizung-Solar mit dem Titel „Alles zu Solar & Photovoltaik, Heiz- und Energietechnik“ ein.
Nach den erfolgreichen Infotagen im vergangenen Jahr wird es dieses Mal spannende Präsentationen und Fachvorträge in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, geben.
Diese Veranstaltung am 28. und 29. April ist Teil der Klima-Kampagne, die sich an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine richtet.
Auch die Themen Energieberatung und Handwerksleistungen sind vertreten. Die Messe ist am Freitag von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Interessierte können sich über das Solar- und Photovoltaik-Informationsangebot hinaus, auch zu den Themengebieten Heiz- und Energietechnik im gesamten Haus informieren.
Mit dem Unternehmen Richter + Frenzel Rhein-Main-Neckar GmbH, einem der größten Händler für Sanitär- und Haustechnik in Deutschland, steht ein Kooperationspartner bereit, der seine Hersteller mit Messeständen zu den unterschiedlichsten Themen einbindet.
Klimabrief Nr. 8
Link zur Webseite Hofheim:
AlpS – Informationen zu Kimaprojektion und Klimawandel
Armacell-Armaflex-Dämmstoffe
Birgi Georgi – Informationen zum Solarkataster
Bi & Ci – Tec GmbH – Photovoltaik-Anlagen
ECOKIDS – Kinderprogramm: Kinderideen für ein klimafreundliches Hofheim
German Contract – Finanzierung ohne eigene Investitionen
Hauptsache Grün – Balkonkraftwerke
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